Rechtsgebiet
Arbeitsrecht – Ihre Rechte kennen und durchsetzen
Ob Kündigung, Abmahnung, Lohnstreit oder Urlaubsanspruch – im Arbeitsrecht stehen Arbeitnehmer oft vor komplexen Fragen. Wir erklären Ihre Rechte verständlich und helfen Ihnen, sie durchzusetzen.
Schwerpunkte
Die wichtigsten Themen im Arbeitsrecht
Kündigung im Arbeitsrecht
Eine Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis – doch nicht jede Kündigung ist rechtswirksam. Arbeitnehmer haben in Deutschland umfangreiche Schutzrechte, die eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung an strenge Voraussetzungen knüpfen.
Ordentliche Kündigung
Die ordentliche Kündigung muss schriftlich erfolgen und die gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen einhalten. Nach § 622 BGB beträgt die Grundkündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Mit zunehmender Betriebszugehörigkeit verlängern sich die Fristen für den Arbeitgeber auf bis zu sieben Monate.
Außerordentliche (fristlose) Kündigung
Eine fristlose Kündigung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig (§ 626 BGB). Typische Gründe sind Diebstahl, schwere Beleidigung oder beharrliche Arbeitsverweigerung. Der Arbeitgeber muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes handeln.
Kündigungsschutzklage
Arbeitnehmer, die mindestens sechs Monate im Betrieb beschäftigt sind und in einem Betrieb mit mehr als zehn Mitarbeitern arbeiten, genießen allgemeinen Kündigungsschutz nach dem KSchG. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden.
Abfindung
Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nur in Ausnahmefällen (z. B. § 1a KSchG). In der Praxis werden Abfindungen häufig im Rahmen eines Vergleichs vor dem Arbeitsgericht oder in einem Aufhebungsvertrag vereinbart. Üblich ist eine Abfindung von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr.
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