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Familienrecht – Ihr Recht in der Familie

Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht oder Zugewinnausgleich – Familienrecht berührt die persönlichsten Lebensbereiche. Wir begleiten Sie einfühlsam und kompetent.

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Scheidung – Ablauf und Voraussetzungen

Eine Scheidung ist ein einschneidender Lebensschritt, der rechtlich gut vorbereitet sein sollte. In Deutschland gilt das Zerrüttungsprinzip: Die Ehe muss gescheitert sein.

💡 Tipp: Eine einvernehmliche Scheidung spart Zeit und Kosten. Einigen Sie sich möglichst außergerichtlich auf Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensaufteilung.

Voraussetzungen der Scheidung

Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist (§ 1565 BGB). Das Scheitern wird unwiderlegbar vermutet, wenn die Ehegatten seit mindestens einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung beantragen, oder seit drei Jahren getrennt leben.

Trennungsjahr

Das Trennungsjahr beginnt mit der räumlichen und persönlichen Trennung. Eine Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung ist möglich, wenn keine gemeinsame Haushaltsführung mehr stattfindet. Versöhnungsversuche unterbrechen das Trennungsjahr nicht, wenn sie scheitern.

Scheidungsverfahren

Die Scheidung wird beim Familiengericht beantragt. Mindestens ein Ehegatte muss anwaltlich vertreten sein. Das Gericht regelt im Scheidungsverbund auch den Versorgungsausgleich. Die Verfahrensdauer beträgt je nach Einigkeit und Gericht drei bis zwölf Monate.

Kosten der Scheidung

Die Scheidungskosten richten sich nach dem Verfahrenswert, der sich aus dem gemeinsamen Nettoeinkommen und dem Vermögen ergibt. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht ein gemeinsamer Anwalt. Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Verfahrenskostenhilfe beantragen.

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