Rechtsgebiet
Familienrecht – Ihr Recht in der Familie
Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht oder Zugewinnausgleich – Familienrecht berührt die persönlichsten Lebensbereiche. Wir begleiten Sie einfühlsam und kompetent.
Schwerpunkte
Die wichtigsten Themen im Familienrecht
Scheidung – Ablauf und Voraussetzungen
Eine Scheidung ist ein einschneidender Lebensschritt, der rechtlich gut vorbereitet sein sollte. In Deutschland gilt das Zerrüttungsprinzip: Die Ehe muss gescheitert sein.
💡 Tipp: Eine einvernehmliche Scheidung spart Zeit und Kosten. Einigen Sie sich möglichst außergerichtlich auf Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensaufteilung.
Voraussetzungen der Scheidung
Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist (§ 1565 BGB). Das Scheitern wird unwiderlegbar vermutet, wenn die Ehegatten seit mindestens einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung beantragen, oder seit drei Jahren getrennt leben.
Trennungsjahr
Das Trennungsjahr beginnt mit der räumlichen und persönlichen Trennung. Eine Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung ist möglich, wenn keine gemeinsame Haushaltsführung mehr stattfindet. Versöhnungsversuche unterbrechen das Trennungsjahr nicht, wenn sie scheitern.
Scheidungsverfahren
Die Scheidung wird beim Familiengericht beantragt. Mindestens ein Ehegatte muss anwaltlich vertreten sein. Das Gericht regelt im Scheidungsverbund auch den Versorgungsausgleich. Die Verfahrensdauer beträgt je nach Einigkeit und Gericht drei bis zwölf Monate.
Kosten der Scheidung
Die Scheidungskosten richten sich nach dem Verfahrenswert, der sich aus dem gemeinsamen Nettoeinkommen und dem Vermögen ergibt. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht ein gemeinsamer Anwalt. Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Verfahrenskostenhilfe beantragen.
Häufige Fragen
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Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall empfehlen wir die Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht.
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