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Baurecht – Sicher bauen und Rechte kennen

Bauvertrag, Baumängel, Nachbarrecht oder Baugenehmigung – im Baurecht stecken viele Fallstricke. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und Fehler zu vermeiden.

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Bauvertrag – Rechte und Pflichten

Der Bauvertrag ist einer der komplexesten Vertragstypen. Seit 2018 gilt das neue Bauvertragsrecht im BGB, das Bauherren und Auftragnehmer besser schützt.

💡 Tipp: Lassen Sie Bauverträge immer vor Unterzeichnung von einem Fachanwalt für Baurecht prüfen. Fehler im Vertrag können Sie teuer zu stehen kommen.

Verbraucherbauvertrag

Seit 2018 gibt es den speziellen Verbraucherbauvertrag (§ 650i BGB) für den Bau eines neuen Gebäudes durch einen Unternehmer. Besonderheiten: 14-tägiges Widerrufsrecht, Pflicht zur Baubeschreibung, Pflicht zur verbindlichen Terminplanung, Abschlagszahlungen max. 90 % des Gesamtpreises.

Abnahme

Die Abnahme ist der wichtigste Moment im Baurecht. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt und der Werklohn wird fällig. Nehmen Sie nur ab, wenn das Werk im Wesentlichen mängelfrei ist. Mängel im Abnahmeprotokoll festhalten.

Abschlagszahlungen

Abschlagszahlungen sind nur für bereits erbrachte Leistungen zu zahlen. Der Auftragnehmer muss eine prüffähige Abschlagsrechnung stellen. Einbehalte für Mängel sind zulässig. Sicherheitseinbehalt: 5 % der Auftragssumme für die Dauer der Gewährleistungsfrist.

Kündigung des Bauvertrags

Der Auftraggeber kann den Bauvertrag jederzeit kündigen (§ 648 BGB). Der Auftragnehmer hat dann Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen (in der Regel 5 % der noch nicht erbrachten Leistungen). Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist ohne Vergütungspflicht möglich.

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Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall empfehlen wir die Beratung durch einen Fachanwalt für Baurecht.

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