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Sozialrecht – Ihre Ansprüche kennen und durchsetzen

Krankenversicherung, Rente, Arbeitslosengeld oder Pflegeversicherung – im Sozialrecht haben Bürger starke Rechte. Wir helfen Ihnen, diese zu kennen und durchzusetzen.

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Die wichtigsten Themen im Sozialrecht

Krankenversicherung – Rechte und Leistungen

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet umfangreiche Leistungen. Doch Krankenkassen lehnen Leistungen häufig ab. Kennen Sie Ihre Rechte und legen Sie Widerspruch ein.

💡 Tipp: Gegen Ablehnungen der Krankenkasse können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Über 50 % der Widersprüche sind erfolgreich!

Leistungsansprüche

GKV-Versicherte haben Anspruch auf alle medizinisch notwendigen Leistungen: ärztliche Behandlung, Krankenhausbehandlung, Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel, Vorsorgeuntersuchungen, Zahnbehandlung. Neue Behandlungsmethoden werden nur erstattet, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sie zugelassen hat.

Widerspruch gegen Ablehnung

Gegen Ablehnungen der Krankenkasse kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Die Krankenkasse muss innerhalb von drei Wochen (bei Eilbedürftigkeit: einer Woche) entscheiden. Bei Ablehnung des Widerspruchs: Klage beim Sozialgericht.

Zuzahlungen und Befreiung

Versicherte zahlen Zuzahlungen für Arzneimittel (10 % des Preises, min. 5 €, max. 10 €), Krankenhausaufenthalte (10 € pro Tag, max. 28 Tage/Jahr) und Heilmittel (10 % + 10 € je Verordnung). Chronisch Kranke und Geringverdiener können sich von Zuzahlungen befreien lassen.

Krankentagegeld und Krankengeld

Arbeitnehmer erhalten nach 6 Wochen Entgeltfortzahlung Krankengeld von der Krankenkasse: 70 % des Bruttolohns, max. 90 % des Nettolohns. Das Krankengeld wird für maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren für dieselbe Erkrankung gezahlt.

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