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Mietrecht – Ihre Rechte als Mieter kennen

Ob Kündigung, Mieterhöhung, Kaution oder Mängel – im Mietrecht haben Mieter starke Schutzrechte. Wir erklären Ihre Rechte verständlich und helfen Ihnen, sie durchzusetzen.

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Kündigung im Mietrecht

Die Kündigung eines Mietverhältnisses unterliegt strengen gesetzlichen Regeln. Mieter genießen in Deutschland einen starken Kündigungsschutz – Vermieter können nur unter engen Voraussetzungen kündigen.

💡 Tipp: Prüfen Sie immer die Schriftform und die korrekte Kündigungsfrist. Eine formell fehlerhafte Kündigung ist unwirksam.

Ordentliche Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse nachweist (§ 573 BGB). Typische Gründe: Eigenbedarf, erhebliche Pflichtverletzung des Mieters oder wirtschaftliche Verwertung. Die Kündigungsfrist beträgt je nach Mietdauer 3 bis 9 Monate.

Eigenbedarfskündigung

Eigenbedarf liegt vor, wenn der Vermieter die Wohnung für sich, Familienangehörige oder Haushaltsangehörige benötigt. Der Bedarf muss konkret und nachvollziehbar sein. Eine vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung kann zu Schadensersatzansprüchen führen.

Kündigung durch den Mieter

Mieter können mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen (§ 573c BGB). Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und bis zum dritten Werktag eines Monats zugehen, damit dieser Monat als erster Kündigungsmonat zählt.

Außerordentliche Kündigung

Eine fristlose Kündigung ist möglich bei erheblichem Zahlungsverzug (zwei Monatsmieten), schwerwiegenden Vertragsverletzungen oder unzumutbaren Zuständen. Mieter können fristlos kündigen, wenn die Wohnung erhebliche Mängel aufweist, die die Gesundheit gefährden.

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