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Prozesskostenfinanzierung
Als CYRIGHT-Partnerkanzlei erhalten Sie Zugang zu einem einzigartigen Vorteil: Wir finanzieren ausgewählte Verfahren Ihrer Mandant:innen – damit Recht nicht an Geld scheitert.
Hinweis für Mandant:innen: Anfragen zur Prozesskostenfinanzierung können nicht direkt von Mandant:innen gestellt werden. Die Finanzierung ist ausschließlich über ausgewählte CYRIGHT-Partnerkanzleien zugänglich.
Keine Kostenrisiken
Ihre Mandant:innen tragen kein finanzielles Risiko – CYRIGHT übernimmt die Prozesskosten im Erfolgsfall.
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Nehmen Sie auch Fälle an, bei denen Mandant:innen die Kosten nicht vorstrecken können.
Geprüfte Fälle
Wir finanzieren nur Fälle mit fundierter Erfolgsaussicht – nach sorgfältiger Prüfung durch unser Team.
Exklusiv für Partner
Die Prozesskostenfinanzierung steht ausschließlich ausgewählten CYRIGHT-Partnerkanzleien zur Verfügung.
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Als Partnerkanzlei reichen Sie geeignete Fälle zur Prüfung ein. Wir analysieren Erfolgsaussichten und Finanzierbarkeit.
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Bei positiver Prüfung übernimmt CYRIGHT die Prozesskosten. Im Erfolgsfall wird eine vereinbarte Beteiligung fällig.
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