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Reiserecht – Ihre Rechte als Reisender

Flugverspätung, Reisemängel, Stornierung oder Gepäckprobleme – im Reiserecht haben Verbraucher starke Rechte. Wir helfen Ihnen, diese durchzusetzen.

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Flugverspätung – Ihre Rechte nach EU-Recht

Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) gibt Fluggästen bei Verspätungen, Annullierungen und Überbuchungen starke Rechte. Viele Passagiere kennen diese Rechte nicht.

💡 Tipp: Bei Verspätungen über 3 Stunden haben Sie Anspruch auf Entschädigung – auch wenn die Airline behauptet, es läge ein außergewöhnlicher Umstand vor. Lassen Sie dies prüfen!

Entschädigungsansprüche

Bei Verspätungen von mehr als 3 Stunden am Zielort haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung: 250 € für Flüge bis 1.500 km, 400 € für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km, 600 € für Flüge über 3.500 km. Die Entschädigung kann bei außergewöhnlichen Umständen (echte höhere Gewalt) entfallen.

Betreuungsleistungen

Ab 2 Stunden Verspätung muss die Airline Mahlzeiten und Erfrischungen bereitstellen sowie Kommunikationsmöglichkeiten (2 Telefonate oder E-Mails). Ab 5 Stunden: Rückerstattung des Ticketpreises oder Umbuchung. Bei Übernachtung: Hotel und Transfer.

Außergewöhnliche Umstände

Die Airline kann die Entschädigung verweigern bei außergewöhnlichen Umständen, die sie nicht hätte vermeiden können: Streik des Sicherheitspersonals, extreme Wetterbedingungen, politische Unruhen. Technische Defekte gelten in der Regel NICHT als außergewöhnlicher Umstand.

Durchsetzung der Ansprüche

Ansprüche können direkt bei der Airline geltend gemacht werden. Bei Ablehnung: Beschwerde bei der Luftfahrtbehörde (Luftfahrt-Bundesamt) oder Klage. Viele Fluggastrechte-Portale übernehmen die Durchsetzung gegen Provision (ca. 25–30 % der Entschädigung).

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