Rechtsgebiet
Reiserecht – Ihre Rechte als Reisender
Flugverspätung, Reisemängel, Stornierung oder Gepäckprobleme – im Reiserecht haben Verbraucher starke Rechte. Wir helfen Ihnen, diese durchzusetzen.
Schwerpunkte
Die wichtigsten Themen im Reiserecht
Flugverspätung – Ihre Rechte nach EU-Recht
Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) gibt Fluggästen bei Verspätungen, Annullierungen und Überbuchungen starke Rechte. Viele Passagiere kennen diese Rechte nicht.
💡 Tipp: Bei Verspätungen über 3 Stunden haben Sie Anspruch auf Entschädigung – auch wenn die Airline behauptet, es läge ein außergewöhnlicher Umstand vor. Lassen Sie dies prüfen!
Entschädigungsansprüche
Bei Verspätungen von mehr als 3 Stunden am Zielort haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung: 250 € für Flüge bis 1.500 km, 400 € für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km, 600 € für Flüge über 3.500 km. Die Entschädigung kann bei außergewöhnlichen Umständen (echte höhere Gewalt) entfallen.
Betreuungsleistungen
Ab 2 Stunden Verspätung muss die Airline Mahlzeiten und Erfrischungen bereitstellen sowie Kommunikationsmöglichkeiten (2 Telefonate oder E-Mails). Ab 5 Stunden: Rückerstattung des Ticketpreises oder Umbuchung. Bei Übernachtung: Hotel und Transfer.
Außergewöhnliche Umstände
Die Airline kann die Entschädigung verweigern bei außergewöhnlichen Umständen, die sie nicht hätte vermeiden können: Streik des Sicherheitspersonals, extreme Wetterbedingungen, politische Unruhen. Technische Defekte gelten in der Regel NICHT als außergewöhnlicher Umstand.
Durchsetzung der Ansprüche
Ansprüche können direkt bei der Airline geltend gemacht werden. Bei Ablehnung: Beschwerde bei der Luftfahrtbehörde (Luftfahrt-Bundesamt) oder Klage. Viele Fluggastrechte-Portale übernehmen die Durchsetzung gegen Provision (ca. 25–30 % der Entschädigung).
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Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall empfehlen wir die Beratung durch einen Fachanwalt für Reiserecht.
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