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Verkehrsrecht – Ihre Rechte im Straßenverkehr

Unfall, Bußgeld, Führerscheinentzug oder Schadensersatz – im Verkehrsrecht kommt es auf schnelles und richtiges Handeln an. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.

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Verkehrsunfall – Was jetzt zu tun ist

Nach einem Verkehrsunfall sind die richtigen Schritte entscheidend. Wer seine Rechte kennt, kann Schadensersatz und Schmerzensgeld optimal durchsetzen.

💡 Tipp: Verlassen Sie nie die Unfallstelle, ohne Kontaktdaten auszutauschen oder die Polizei zu rufen. Auch bei kleinen Schäden sollten Sie Fotos machen und Zeugen notieren.

Sofortmaßnahmen am Unfallort

Sichern Sie die Unfallstelle, leisten Sie erste Hilfe und rufen Sie bei Verletzten sofort den Notruf (112). Tauschen Sie Kontaktdaten und Versicherungsinformationen aus. Fotografieren Sie die Unfallstelle, Fahrzeugschäden und Kennzeichen. Bei Unklarheiten über die Schuldfrage: Polizei rufen (110).

Schadensregulierung

Der Geschädigte kann seinen Schaden direkt bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers anmelden. Zu ersetzen sind: Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten, Wertminderung, Sachverständigenkosten und Schmerzensgeld bei Verletzungen.

Mietwagen und Nutzungsausfall

Wer auf sein Fahrzeug angewiesen ist, kann einen Mietwagen auf Kosten der gegnerischen Versicherung nehmen. Alternativ gibt es Nutzungsausfallentschädigung (je nach Fahrzeugklasse 23–175 € täglich). Die Dauer richtet sich nach der Reparaturzeit plus Gutachtenerstellungszeit.

Schmerzensgeld

Bei Personenschäden besteht Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Höhe richtet sich nach Art und Schwere der Verletzung, Dauer der Behandlung und dauerhaften Beeinträchtigungen. Typische Beträge: Schleudertrauma Grad I: 500–1.500 €, Grad II: 1.500–5.000 €, Knochenbrüche: 3.000–15.000 €.

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