Rechtsgebiet
Versicherungsrecht – Wenn die Versicherung nicht zahlt
Leistungsablehnung, Kfz-Versicherung, Berufsunfähigkeit oder Rechtsschutz – wir helfen Ihnen, Ihre Versicherungsansprüche durchzusetzen.
Schwerpunkte
Die wichtigsten Themen im Versicherungsrecht
Leistungsablehnung durch die Versicherung
Versicherungen lehnen Leistungen häufig ab – oft zu Unrecht. Viele Versicherte akzeptieren die Ablehnung, ohne ihre Rechte zu kennen. Dabei lohnt sich Widerspruch in vielen Fällen.
💡 Tipp: Akzeptieren Sie keine Ablehnung ohne rechtliche Prüfung. In vielen Fällen lohnt sich ein Widerspruch – lassen Sie Ihren Fall anwaltlich prüfen.
Häufige Ablehnungsgründe
Versicherungen lehnen Leistungen ab wegen: angeblicher Obliegenheitsverletzungen (z. B. verspätete Meldung), Vorwand der Vorerkrankung, behaupteter grober Fahrlässigkeit, angeblicher Ausschlusstatbestände oder fehlender Kausalität zwischen Ereignis und Schaden.
Widerspruch und Beschwerde
Gegen eine Ablehnung kann innerhalb der im Bescheid genannten Frist Widerspruch eingelegt werden. Hilft der Widerspruch nicht, kann der Versicherungsombudsmann (kostenlos) oder das Gericht angerufen werden. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Kenntnis der Ablehnung.
Beweislast
Grundsätzlich muss der Versicherungsnehmer das Eintreten des Versicherungsfalls beweisen. Die Versicherung muss beweisen, dass ein Ausschlussgrund vorliegt. Bei Unklarheiten gilt das Transparenzgebot: Unklare Klauseln gehen zu Lasten der Versicherung.
Versicherungsombudsmann
Der Versicherungsombudsmann ist eine kostenlose außergerichtliche Schlichtungsstelle. Er kann Beschwerden bis 10.000 € verbindlich entscheiden, darüber hinaus nur Empfehlungen aussprechen. Das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos und hemmt die Verjährung.
Häufige Fragen
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Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall empfehlen wir die Beratung durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht.
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