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Strafrecht – Ihre Rechte kennen und nutzen

Strafverfahren, Verteidigung, Bewährung oder Opferrechte – im Strafrecht geht es um viel. Wir erklären Ihre Rechte und helfen Ihnen, sie zu wahren.

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Die wichtigsten Themen im Strafrecht

Das Strafverfahren – Ablauf und Phasen

Ein Strafverfahren durchläuft mehrere Phasen – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung. Wer seine Rechte kennt, kann sich effektiv verteidigen.

💡 Wichtig: Sie haben das Recht zu schweigen! Machen Sie ohne Anwalt keine Aussagen gegenüber der Polizei. Jede Aussage kann gegen Sie verwendet werden.

Ermittlungsverfahren

Das Ermittlungsverfahren beginnt, wenn die Staatsanwaltschaft Kenntnis von einem möglichen Straftatbestand erlangt. Die Polizei ermittelt im Auftrag der Staatsanwaltschaft. Der Beschuldigte hat das Recht zu schweigen und einen Anwalt hinzuzuziehen. Durchsuchungen und Verhaftungen bedürfen grundsätzlich eines richterlichen Beschlusses.

Anklage und Zwischenverfahren

Nach Abschluss der Ermittlungen erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage oder stellt das Verfahren ein. Das Gericht prüft im Zwischenverfahren, ob hinreichender Tatverdacht besteht. Wird die Anklage zugelassen, eröffnet das Gericht das Hauptverfahren.

Hauptverhandlung

In der Hauptverhandlung werden Beweise erhoben, Zeugen vernommen und Gutachter gehört. Der Angeklagte hat das Recht, sich zu äußern oder zu schweigen. Das Urteil ergeht nach freier richterlicher Überzeugung. Bei Schöffengerichten wirken Laienrichter mit.

Rechtsmittel

Gegen Urteile kann Berufung (Tatsachen- und Rechtsprüfung) oder Revision (nur Rechtsprüfung) eingelegt werden. Die Frist beträgt eine Woche ab Urteilsverkündung. Bei Strafbefehlen kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden.

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Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall empfehlen wir die Beratung durch einen Fachanwalt für Strafrecht.

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