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Prozesskosten-Rechner

Berechnen Sie die voraussichtlichen Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gerichtskostengesetz (GKG).

Hinweis: Dieser Rechner wurde nach bestem Gewissen auf Basis des RVG und GKG erstellt. Es wird jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der berechneten Werte übernommen. Die Ergebnisse dienen ausschließlich der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.

Grundangaben

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Streitwert eingeben

Geben Sie oben einen Streitwert ein und wählen Sie die gewünschten Instanzen, um die Kosten zu berechnen.

Wissenswertes

Wie entstehen Prozesskosten?

Die Kosten eines Zivilprozesses setzen sich aus Anwaltsgebühren nach dem RVG und Gerichtsgebühren nach dem GKG zusammen. Beide richten sich nach dem Streitwert.

Anwaltsgebühren (RVG)

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz regelt die Vergütung von Rechtsanwälten. Die Gebühren bestehen aus Verfahrens-, Termins- und ggf. Einigungsgebühr.

Gerichtsgebühren (GKG)

Das Gerichtskostengesetz regelt die Kosten für das Gericht. In der 1. Instanz beträgt die Gerichtsgebühr 3,0-fach des GKG-Gebührensatzes.

Kostenverteilung

Die unterliegende Partei trägt in der Regel alle Kosten (§ 91 ZPO). Bei einem Vergleich werden die Kosten oft geteilt.

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt im Versicherungsfall Anwalts- und Gerichtskosten. Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz vor der Beauftragung eines Anwalts.

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