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Vertragsrecht – Ihre Rechte bei Verträgen kennen

Vertragsschluss, AGB, Rücktritt oder Mängelhaftung – Vertragsrecht betrifft jeden täglich. Wir erklären Ihre Rechte verständlich und helfen Ihnen, sie durchzusetzen.

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Die wichtigsten Themen im Vertragsrecht

Vertragsschluss – Wie Verträge entstehen

Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Dabei müssen beide Parteien geschäftsfähig sein und sich über die wesentlichen Vertragsinhalte einig sein.

💡 Tipp: Auch mündliche Verträge sind grundsätzlich bindend. Für wichtige Vereinbarungen empfiehlt sich jedoch immer die Schriftform – sie erleichtert die Beweisführung erheblich.

Angebot und Annahme

Ein Vertrag entsteht durch ein Angebot (§ 145 BGB) und dessen Annahme (§ 147 BGB). Das Angebot muss alle wesentlichen Vertragspunkte enthalten. Die Annahme muss fristgerecht und ohne Änderungen erfolgen. Eine Annahme mit Änderungen gilt als neues Angebot.

Formvorschriften

Grundsätzlich gilt Formfreiheit. Ausnahmen: Grundstückskaufverträge und Schenkungsversprechen benötigen notarielle Beurkundung. Bürgschaften, Mietverträge über ein Jahr und Verbraucherdarlehen müssen schriftlich abgeschlossen werden. Elektronische Signaturen können die Schriftform ersetzen.

Anfechtung von Verträgen

Ein Vertrag kann angefochten werden bei Irrtum über den Inhalt (§ 119 BGB), arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) oder widerrechtlicher Drohung. Die Anfechtung muss unverzüglich erklärt werden. Bei erfolgreicher Anfechtung gilt der Vertrag als von Anfang an nichtig.

Nichtigkeit und Unwirksamkeit

Verträge sind nichtig bei Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot (§ 134 BGB), Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB) oder fehlender Geschäftsfähigkeit. Teilnichtigkeit: Ist nur ein Teil des Vertrags nichtig, bleibt der Rest wirksam, sofern die Parteien ihn auch ohne den nichtigen Teil geschlossen hätten.

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