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Erbrecht – Vorsorgen und Erben richtig gestalten
Testament, gesetzliche Erbfolge, Pflichtteil oder Erbschaftsteuer – im Erbrecht steckt viel Potenzial für Konflikte. Wir helfen Ihnen, Ihren Nachlass optimal zu gestalten.
Schwerpunkte
Die wichtigsten Themen im Erbrecht
Testament – Letzter Wille richtig gestalten
Mit einem Testament können Sie selbst bestimmen, wer Ihr Vermögen erbt. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge, die oft nicht dem tatsächlichen Willen entspricht.
💡 Tipp: Ein handschriftliches Testament kostet nichts und ist sofort wirksam. Es muss jedoch vollständig handgeschrieben und unterschrieben sein – kein Tipp- oder Computerdruck!
Handschriftliches Testament
Das eigenhändige Testament muss vollständig handgeschrieben, mit Datum und Ort versehen und unterschrieben sein (§ 2247 BGB). Es bedarf keiner notariellen Beurkundung. Empfehlenswert ist die Hinterlegung beim Nachlassgericht (Gebühr: 75 €).
Notarielles Testament
Das notarielle Testament wird vor einem Notar errichtet und bietet mehr Rechtssicherheit. Es wird automatisch beim Zentralen Testamentsregister registriert. Vorteil: Der Notar prüft die Testierfähigkeit und berät bei der Formulierung.
Gemeinschaftliches Testament
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können ein gemeinschaftliches Testament errichten (Berliner Testament). Typisch: Gegenseitige Erbeinsetzung, Kinder als Schlusserben. Nachteil: Bindungswirkung nach dem Tod des Erstversterbenden.
Testamentsvollstreckung
Der Erblasser kann einen Testamentsvollstrecker einsetzen, der die Umsetzung des letzten Willens überwacht. Dies ist besonders sinnvoll bei komplexen Nachlässen, minderjährigen Erben oder wenn Streit unter den Erben zu erwarten ist.
Häufige Fragen
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Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall empfehlen wir die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht.
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