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Erbrecht – Vorsorgen und Erben richtig gestalten

Testament, gesetzliche Erbfolge, Pflichtteil oder Erbschaftsteuer – im Erbrecht steckt viel Potenzial für Konflikte. Wir helfen Ihnen, Ihren Nachlass optimal zu gestalten.

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Die wichtigsten Themen im Erbrecht

Testament – Letzter Wille richtig gestalten

Mit einem Testament können Sie selbst bestimmen, wer Ihr Vermögen erbt. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge, die oft nicht dem tatsächlichen Willen entspricht.

💡 Tipp: Ein handschriftliches Testament kostet nichts und ist sofort wirksam. Es muss jedoch vollständig handgeschrieben und unterschrieben sein – kein Tipp- oder Computerdruck!

Handschriftliches Testament

Das eigenhändige Testament muss vollständig handgeschrieben, mit Datum und Ort versehen und unterschrieben sein (§ 2247 BGB). Es bedarf keiner notariellen Beurkundung. Empfehlenswert ist die Hinterlegung beim Nachlassgericht (Gebühr: 75 €).

Notarielles Testament

Das notarielle Testament wird vor einem Notar errichtet und bietet mehr Rechtssicherheit. Es wird automatisch beim Zentralen Testamentsregister registriert. Vorteil: Der Notar prüft die Testierfähigkeit und berät bei der Formulierung.

Gemeinschaftliches Testament

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können ein gemeinschaftliches Testament errichten (Berliner Testament). Typisch: Gegenseitige Erbeinsetzung, Kinder als Schlusserben. Nachteil: Bindungswirkung nach dem Tod des Erstversterbenden.

Testamentsvollstreckung

Der Erblasser kann einen Testamentsvollstrecker einsetzen, der die Umsetzung des letzten Willens überwacht. Dies ist besonders sinnvoll bei komplexen Nachlässen, minderjährigen Erben oder wenn Streit unter den Erben zu erwarten ist.

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