Die Mietnebenkosten
Verstehen Sie Ihre Nebenkostenabrechnung: Was darf der Vermieter umlegen, was nicht – und wie prüfen Sie, ob die Abrechnung korrekt ist?
Zum MietrechtWas sind Mietnebenkosten?
Mietnebenkosten (auch Betriebskosten oder „zweite Miete" genannt) sind alle Kosten, die beim Betrieb eines Gebäudes anfallen und vom Vermieter auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Welche Kosten umlagefähig sind, regelt die Betriebskostenverordnung (BetrKV).
Viele Mieter zahlen zu viel, weil sie ihre Abrechnung nicht prüfen. Studien zeigen, dass jede zweite Nebenkostenabrechnung Fehler enthält. Mit diesem Ratgeber erkennen Sie, was rechtens ist – und wann Sie widersprechen sollten.
Was darf umgelegt werden?
Umlagefähige Kosten
- Grundsteuer
- Wasserversorgung und Entwässerung
- Heizkosten und Warmwasser
- Aufzugsbetrieb
- Straßenreinigung und Müllabfuhr
- Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
- Gartenpflege
- Beleuchtung der Gemeinschaftsflächen
- Schornsteinreinigung
- Sach- und Haftpflichtversicherung
- Hauswart / Hausmeister
- Gemeinschaftsantenne / Kabelanschluss
Nicht umlagefähige Kosten
- Verwaltungskosten (z. B. Buchführung, Kontoführung)
- Instandhaltungs- und Reparaturkosten
- Kosten für Leerstand
- Bankgebühren des Vermieters
- Rechtsanwaltskosten des Vermieters
- Kosten für die Hausverwaltung
So prüfen Sie Ihre Abrechnung
Fristen prüfen
Die Abrechnung muss spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen. Verspätete Abrechnungen sind für Nachzahlungen unwirksam.
Positionen kontrollieren
Vergleichen Sie jede Position mit der BetrKV. Nicht umlagefähige Kosten dürfen nicht in Rechnung gestellt werden.
Verteilerschlüssel prüfen
Prüfen Sie, ob der verwendete Verteilerschlüssel (z. B. Wohnfläche, Personenzahl) korrekt und im Mietvertrag vereinbart ist.
Belege anfordern
Sie haben das Recht, alle Originalbelege einzusehen. Fordern Sie diese schriftlich an, wenn Sie Zweifel haben.
Häufige Fragen
Abrechnung prüfen lassen
Sie haben Zweifel an Ihrer Nebenkostenabrechnung? Unsere Mietrechtsexperten prüfen Ihren Fall und helfen Ihnen, zu viel gezahlte Beträge zurückzufordern.
