Vorsorge & Verfügungen
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Testament – alles, was Sie für eine umfassende rechtliche Vorsorge wissen müssen.
Kostenlose MustervorlagenWarum rechtliche Vorsorge so wichtig ist
Viele Menschen glauben, dass ihre Familie automatisch für sie entscheiden kann, wenn sie selbst nicht mehr handlungsfähig sind. Das ist ein Irrtum: Ohne entsprechende Vollmachten und Verfügungen kann selbst der engste Angehörige keine rechtswirksamen Entscheidungen treffen.
Mit den richtigen Dokumenten stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche respektiert werden – bei medizinischen Entscheidungen, bei der Verwaltung Ihres Vermögens und bei der Regelung Ihres Nachlasses.
Die vier wichtigsten Vorsorgedokumente
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Vertrauensperson, in Ihrem Namen rechtliche, finanzielle und medizinische Entscheidungen zu treffen, wenn Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind.
⚠️ Wichtig: Ohne Vorsorgevollmacht muss das Gericht einen Betreuer bestellen – auch wenn Sie eine bestimmte Person bevorzugen würden.
Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie im Fall einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls wünschen oder ablehnen – z. B. lebenserhaltende Maßnahmen oder Wiederbelebung.
⚠️ Wichtig: Ärzte und Pflegepersonal sind rechtlich verpflichtet, eine wirksame Patientenverfügung zu beachten.
Betreuungsverfügung
Mit einer Betreuungsverfügung können Sie dem Gericht mitteilen, wen Sie als gesetzlichen Betreuer wünschen – oder wen ausdrücklich nicht. Das Gericht ist an Ihren Wunsch grundsätzlich gebunden.
⚠️ Wichtig: Eine Betreuungsverfügung ergänzt die Vorsorgevollmacht, ersetzt sie aber nicht.
Testament
Ein Testament regelt, wer Ihr Vermögen nach Ihrem Tod erbt. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge – die möglicherweise nicht Ihren Wünschen entspricht. Ein handschriftliches Testament ist formlos gültig.
⚠️ Wichtig: Unverheiratete Partner erben ohne Testament gar nichts – die gesetzliche Erbfolge kennt nur Verwandte und Ehepartner.
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